Für alle mit der mobilidad (hier: Physiotherapie für Tiere) Guido Bleckmann (i.W. Unternehmen) abgeschlossenen erstmaligen laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Tierhalters/ der Tierhalterin (i.W. Auftraggeber) nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Unternehmens annimmt und sich an das Unternehmen zum Zwecke der Beratung, Anamnese und Therapie wendet.
1. Das Unternehmen erbringt seine Dienste gegenüber dem Tier des Auftraggebers (i.W. Tier oder Patient) in der Form, dass es seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie / Akupunktur zur Beratung, Anamnese und Therapie beim Patienten anwendet.
2. Über die Anamnese- und Therapiemethoden entscheidet der Auftraggeber nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Unternehmen über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Auftraggeber nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist das Unternehmen befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.
3. In der Regel werden vom Unternehmen Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht oder nicht vollständig anerkannt sind und ggfls. auch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
4. Das Unternehmen darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Auftraggeber und seine (Nicht-) Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
2. Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.
3. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.
4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die durch das Unternehmen gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
1. Das Unternehmen hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Unternehmen und Auftraggeber vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste benannten Honorarsätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
2. In welcher Form das Honorar zu entrichten ist, wird zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber vor Behandlungsbeginn individuell festgelegt. In der Regel erfolgt die Begleichung nach Abschluss einer einzelnen Behandlung oder einer Behandlungsfolge jeweils direkt. Der Auftraggeber akzeptiert nur unbare Zahlungen, i.d.R. über Paypal. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter eine Rechnung. Es obliegt alleine dem Unternehmen zu entscheiden, ob eine Zahlung nach Rechnung möglich ist. Das Unternehmen kann vor Behandlungsbeginn eine Anzahlung oder die vollständige Begleichung verlangen, wenn absehbar ist oder bereits geklärt ist, wie viele Behandlungen notwendig sind und wie hoch der voraussichtliche Endpreis ist.
3. Kommt der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, ist das Unternehmen berechtigt, die Behandlung abzubrechen oder auszusetzen bis die Rückstände beglichen sind. Der Auftraggeber ist in Verzug, wenn - je nach vereinbarter Zahlungsfolge - das Honorar fünf Werktage nach Abschluss der Behandlung oder Behandlungsfolge oder am Tag nach Fälligkeit der Rechnung dem Konto des Auftraggebers nicht gutgeschrieben ist. Nach Zahlungsverzug kann das Unternehmen die Zahlung anmahnen. Die Mahngebühr beträgt pauschal 5,00 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Hierauf und auf die sich daraus ergebende Kostenfolge wird der Auftraggeber in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
4. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.