mobilidad
 Physiotherapie für Tiere und Tierbetreuung


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Physiotherapie für Tiere

I. Geltungsbereich

Für alle mit der mobilidad (hier: Physiotherapie für Tiere) Guido Bleckmann (i.W. Unternehmen) abgeschlossenen erstmaligen laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Tierhalters/ der Tierhalterin (i.W. Auftraggeber) nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

II. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Unternehmens annimmt und sich an das Unternehmen zum Zwecke der Beratung, Anamnese und Therapie wendet.

III. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

1. Das Unternehmen erbringt seine Dienste gegenüber dem Tier des Auftraggebers (i.W. Tier oder Patient) in der Form, dass es seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie / Akupunktur zur Beratung, Anamnese und Therapie beim Patienten anwendet.

2. Über die Anamnese- und Therapiemethoden entscheidet der Auftraggeber nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Unternehmen über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Auftraggeber nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist das Unternehmen befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

3. In der Regel werden vom Unternehmen Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht oder nicht vollständig anerkannt sind und ggfls. auch nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

4. Das Unternehmen darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 IV. Mitwirkung des Tierhalters

1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Auftraggeber Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Auftraggeber und seine (Nicht-) Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.

2. Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht.

3. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Auftraggebers und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert.

4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die durch das Unternehmen gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.


 V. Honorar

1. Das Unternehmen hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Unternehmen und Auftraggeber vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste benannten Honorarsätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

2. In welcher Form das Honorar zu entrichten ist, wird zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber vor Behandlungsbeginn individuell festgelegt. In der Regel erfolgt die Begleichung nach Abschluss einer einzelnen Behandlung oder einer Behandlungsfolge jeweils direkt. Der Auftraggeber akzeptiert nur unbare Zahlungen, i.d.R. über Paypal. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter eine Rechnung. Es obliegt alleine dem Unternehmen zu entscheiden, ob eine Zahlung nach Rechnung möglich ist. Das Unternehmen kann vor Behandlungsbeginn eine Anzahlung oder die vollständige Begleichung verlangen, wenn absehbar ist oder bereits geklärt ist, wie viele Behandlungen notwendig sind und wie hoch der voraussichtliche Endpreis ist.  

3. Kommt der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, ist das Unternehmen berechtigt, die Behandlung abzubrechen oder auszusetzen bis die Rückstände beglichen sind. Der Auftraggeber ist in Verzug, wenn - je nach vereinbarter Zahlungsfolge - das Honorar fünf Werktage nach Abschluss der Behandlung oder Behandlungsfolge oder am Tag nach Fälligkeit der Rechnung dem Konto des Auftraggebers nicht gutgeschrieben ist.  Nach Zahlungsverzug kann das Unternehmen die Zahlung anmahnen. Die Mahngebühr beträgt pauschal 5,00 €. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Hierauf und auf die sich daraus ergebende Kostenfolge wird der Auftraggeber in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.

4. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.

 
VI. Haftung

1. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

2. Das Unternehmen haftet für Schäden im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflicht.

VII. Vertraulichkeit der Behandlung

1. Das Unternehmen behandelt alle Daten des Auftraggebers und des zu behandelnden Tieres vertraulich und erteilt bezüglich der Anamnese, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände Auskünfte nur mit ausdrücklicher nachweisbarer Zustimmung des Auftraggebers oder wenn die Auskunft im Interesse des Auftraggebers erfolgt und sicher anzunehmen ist, dass der Auftraggebers zustimmen wird. Wenn das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Dies gilt auch, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Anamnese oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

2. Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Kartei). Dem Auftraggeber steht eine Einsicht in diese Kartei nicht zu; er kann diese Kartei auch nicht herausverlangen.

3. Sofern der Auftraggeber eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt das Unternehmen diese kosten- und honorarpflichtig aus der Kartei. Soweit sich in der Kartei Originale befinden, werden diese in der Behandlungskartei in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Kartei befinden.

4. Karteien werden vom Unternehmen spätestens 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten. Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegeben sind, kann eine Vernichtung auch früher erfolgen.

5. Es gelten im übrigen die Richtlinien der DSGVO, welche unter der Rubrik "Datenschutzhinweise" auf der Website eingesehen werden können.

VIII. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Gespräche sollten immer im Bewusstsein gegenseitigen Respekts sachlich und ohne falsche Anschuldigungen geführt werden. Ziel muss immer das Wohl des zu behandelnden Tieres sein.

IX. Hausbesuche / Termine

1. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail, SMS oder WhatsApp oder auf sonstige nachvollziehbare Art gegenseitig bestätigt wurden.

2. Bei Verspätungen des Auftraggebers zu einem Termin kann die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. Für die Honorarberechnung gilt die jeweils gültige Preisliste.

3. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, können mit der Hälfte des Betrages in Rechnung gestellt werden.

4. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Auftraggeber seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.


X. Salvatorische Klausel, Rechtshinweise, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.


 
 
 
 
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